Ffm OB Wahltag ist am 5.3.2023, Wahlberichtigt sind Deutsche und EU-BürgerInnen.
Die Wahl der nächsten Oberbürgermeisterin oder des nächsten Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main findet am Sonntag, den 5. März 2023 statt. Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers endete am 11. November 2022.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 26. März 2023, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Gewählt ist, wer von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters sind Deutsche und Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die
- am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
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